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Die Notfallzentren unserer Spitäler drohen zu überquellen, Beatmungsgeräte sind Mangelware. Wir hoffen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht wie in Italien extrem schwierige und belastende TriageEntscheiden treffen müssen.

Die Ärztinnen und Ärzte der Intensiv- und Notfallstationen müssen von ihren Patientinnen und Patienten unbedingt wissen, ob sie Reanimationsmassnahmen wünschen oder nicht. Es macht keinen Sinn, ein Beatmungsgerät zu blockieren, wenn der betreffende Patient nur noch palliative Pflege wünscht. Bitte machen Sie jetzt eine Patientenverfügung, oder überprüfen Sie, ob Ihre Patientenverfügung noch stimmt. Setzen Sie sich jetzt mit dieser Frage auseinander!

Auf unserer Homepage www.bdlegal.ch finden Sie eine Vorlage für eine Patientenverfügung in Corona-Zeiten. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Agnes Dormann

Agnes Dormann

Anwältin und Notarin Fachanwältin SAV

Oscar Battegay

Oscar Battegay

Anwalt und Notar

Andreas Dürr

Andreas Dürr

Anwalt und Notar